TOKA Lexikon

Abbruchkosten

Diese umfassen sämtliche Ausgaben für Gebäudeabbrüche, Rodungen, Schutzmassnahmen bestehender Anlagen, Demontagen, Transporte sowie die fachgerechte Entsorgung und Deponierung von Baumaterialien.

Ablaufplanung

Die Ablaufplanung ist ein zentraler Bestandteil des Projektmanagements im Bauwesen. Sie koordiniert sämtliche Planungs-, Vorbereitungs- und Ausführungsschritte eines Bauprojekts und strukturiert deren zeitliche Reihenfolge und Abhängigkeiten. Ziel ist es, Bauverzögerungen zu vermeiden, Schnittstellen klar zu definieren und die Ressourcen optimal einzusetzen. Eine professionelle Ablaufplanung erhöht die Planungs- und Kostensicherheit und ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Qualität und Termintreue des Bauvorhabens.

Abschreibung

Hierunter versteht man die planmässige Reduktion des Werts von Vermögenswerten, beispielsweise von Gebäuden oder Anlagen, infolge von Nutzung, technischer Überalterung oder allgemeinem Wertverlust. Abschreibungen helfen dabei, den tatsächlichen Wert eines Objekts über dessen Lebensdauer realistisch abzubilden.

Absoluter Landwert

Er gibt den Marktwert von erschlossenem Bauland in vergleichbaren Lagen an. Er wird als Vergleichswert herangezogen und unterscheidet sich vom relativen Landwert dadurch, dass er keine spezifischen Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt, sondern sich ausschliesslich auf die Lage und die Marktsituation stützt.

Agglomeration

Sie beschreibt die räumliche Ansammlung und Vernetzung von Wohnimmobilien, Gewerbeund Industriegebieten sowie infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen, Geschäften, Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen in einem begrenzten Gebiet. Aufgrund der kurzen Wege und vielfältigen Synergien bieten Agglomerationen attraktive Bedingungen zum Wohnen und Arbeiten.

Akontozahlung

Sie beschreibt die räumliche Ansammlung und Vernetzung von Wohnimmobilien, Gewerbeund Industriegebieten sowie infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen, Geschäften, Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen in einem begrenzten Gebiet. Aufgrund der kurzen Wege und vielfältigen Synergien bieten Agglomerationen attraktive Bedingungen zum Wohnen und Arbeiten.

Altersentwertung

Darunter versteht man die Wertminderung einer Immobilie durch verschiedene Einflussfaktoren wie natürliche Alterung, Gebrauchsspuren, technische Schäden, Abnutzung, veraltete Baumethoden oder Materialien sowie technologischen Fortschritt im Bauwesen.

Altlastenkataster

Das Altlastenkataster ist ein amtlich geführtes Register, das potenziell oder tatsächlich mit Schadstoffen belastete Grundstücke erfasst. Es wird von den kantonalen Umweltämtern geführt und ist öffentlich einsehbar. Vor dem Erwerb eines Grundstücks empfiehlt es sich, dieses Register zu konsultieren, um Risiken hinsichtlich Sanierungspflichten, Baueinschränkungen oder Kostenfolgen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu bewerten.

Anfangsmietzins

Damit ist die Höhe der Miete gemeint, die zwischen Vermieter und Mieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrags festgelegt wird. Dieser Anfangsmietzins ist Grundlage für spätere Anpassungen und kann durch Vergleich mit ortsüblichen Mietzinsen oder der Ertragslage gerechtfertigt werden.

Anlagekosten

Damit sind sämtliche finanziellen Aufwendungen gemeint, die beim Erwerb, beim Neubau oder bei der Renovation und Sanierung einer Immobilie entstehen. Dazu zählen neben den Baukosten auch Nebenkosten wie Gebühren, Steuern und Honorare für Architekten und Ingenieure.

Anmerkungen

Hierbei handelt es sich um öffentlich- oder privatrechtliche Hinweise im Grundbuch, die zusätzliche Informationen oder Beschränkungen bezüglich einer Liegenschaft enthalten. Es ist ratsam, detaillierte Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt anzufordern, um Klarheit über die jeweiligen Inhalte zu erhalten.

Apparate

Damit sind fest installierte elektrische Geräte in Wohn- und Arbeitsräumen gemeint, beispielsweise Kochherde, Backöfen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen und Tumbler.

Architektur

Architektur ist die Kunst und Technik des Entwerfens, Konzipierens und Realisierens von Bauwerken. Sie vereint gestalterische Kreativität mit technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen. Architektur schafft nicht nur nutzbare Räume, sondern prägt auch das Ortsbild, das Wohn- und Arbeitsumfeld sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In der Immobilienentwicklung ist Architektur ein zentraler Faktor für Nachhaltigkeit und Werterhalt.

Architektenhaus

Ein Architektenhaus ist eine individuell geplante Immobilie, die in enger Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro entwickelt wird. Im Unterschied zu standardisierten Typenhäusern zeichnet sich ein Architektenhaus durch eine massgeschneiderte architektonische Gestaltung aus, welche die persönlichen Bedürfnisse der Nutzer, die baulichen Möglichkeiten des Grundstücks sowie funktionale, ästhetische und ökologische Anforderungen berücksichtigt.

Architekturvertrag

Der Architekturvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Bauherrschaft und dem Architekturbüro. Darin werden zentrale Inhalte wie der Leistungsumfang, Vergütungsmodelle, Fristen u.v.m. verbindlich festgelegt. Der Vertrag ist essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens sicherzustellen.

Architekturwettbewerb

Ein Architekturwettbewerb ist ein Auswahlverfahren zur Findung der besten Lösung für ein Bauvorhaben. Mehrere Architektenteams reichen Projektvorschläge ein, die von einer Jury nach Kriterien wie Entwurfsidee, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und gestalterischer Qualität bewertet werden. Wettbewerbe fördern Innovation und sichern qualitativ hochwertige Lösungen im öffentlichen wie privaten Bauwesen.

Assekuranzwert

Dies ist der versicherungstechnische Wert einer Immobilie, welcher die Grundlage für die Gebäudeversicherung darstellt. Der Assekuranzwert wird üblicherweise durch einen Sachverständigen oder anhand einer standardisierten Bewertungsmethode ermittelt.

Attikawohnung

Eine Attikawohnung ist eine Wohnung im obersten, zurückversetzten Stockwerk eines Gebäudes. Sie zeichnet sich typischerweise durch grosszügige Terrassen, erhöhte Privatsphäre und oft exklusive Gestaltung aus.

Aufzonung

Darunter versteht man die Erhöhung der erlaubten Nutzungsmöglichkeiten innerhalb einer bestehenden Bauzone, z.B. durch Hinzufügen zusätzlicher Stockwerke oder Erhöhung der Ausnutzungsziffer. Dies ermöglicht eine intensivere Nutzung des Grundstücks ohne weiteren Landverbrauch.

Ausnutzungsreserve

Diese beschreibt die Differenz zwischen der aktuell genutzten und der maximal erlaubten Bruttogeschossfläche auf einer Parzelle. Eine Ausnutzungsreserve zeigt das Potenzial für weitere bauliche Erweiterungen auf.

Ausnutzungsziffer

Diese Kennzahl gibt das maximal zulässige Verhältnis der Bruttogeschossfläche zur Fläche der Bauparzelle an. Beispiel: Eine Ausnutzungsziffer von 0.5 bei einer Grundstücksgrösse von 1'000 m² erlaubt maximal 500 m² Bruttogeschossfläche.

Aussengeschossfläche

Dabei handelt es sich um nicht vollständig umschlossene oder überdachte Nutzflächen eines Gebäudes, wie etwa Balkone, Terrassen, Aussentreppen oder offene Parkierungsanlagen.

Ausführungsgarantie

Die Ausführungsgarantie ist eine Absicherung zugunsten der Bauherrschaft. Sie greift, wenn ein Bauunternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht, unvollständig oder mangelhaft ausführt. Meist wird sie von einer Bank oder Versicherung in Form einer Garantieerklärung ausgestellt. Sie schützt vor finanziellen Mehrbelastungen und dient als Sicherheitsinstrument für die fristgerechte und qualitätsgerechte Umsetzung des Bauvorhabens.

Ausmass

Das Ausmass bezeichnet die präzise Ermittlung von Längen, Flächen und Volumen eines Bauwerks oder einzelner Bauteile. Es dient als Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen, die Mengenbestimmung von Materialien sowie die Dokumentation des Baufortschritts. Ein sorgfältiges Ausmass gewährleistet Transparenz gegenüber der Bauherrschaft und ermöglicht eine exakte Kostenkontrolle.

Ausschreibung

Die Ausschreibung ist ein zentraler Schritt im Vergabeprozess von Bauleistungen. Dabei werden die benötigten Leistungen detailliert beschrieben und öffentlich oder selektiv zur Offertstellung ausgeschrieben. Ziel ist es, durch den Wettbewerb unter Anbietern faire Preise und transparente Bedingungen zu erzielen. Eine professionelle Ausschreibung erleichtert den Vergleich der Angebote und schafft die Grundlage für eine rechtssichere Auftragsvergabe.

Auszonung

Auszonung bezeichnet den Vorgang, bei dem bereits eingezontes, aber unbebautes Bauland wieder einer Nichtbauzone, meist Landwirtschaftszone, zugeordnet wird. Dem Grundeigentümer wird dafür üblicherweise eine Entschädigung zugesprochen.

Question number two
A

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Bau- und Zonenordnung

Dies sind Gemeindevorschriften, welche zusammen mit dem Zonenplan regeln, welche. Nutzungsart und Bebauung auf bestimmten Grundstücken erlaubt sind.

Bauerwartungsland

Dies bezeichnet Grundstücke ausserhalb bestehender Bauzonen, die aufgrund ihrer Lage und Entwicklungsperspektiven künftig voraussichtlich als Bauland genutzt werden könnten.

Bauherrschaft

Die Bauherrschaft umfasst Personen oder Institutionen, welche ein Bauprojekt in Auftrag geben und dafür finanziell und rechtlich verantwortlich sind. Sie entscheidet über Planung, Vergabe der Aufträge, Finanzierung und überwacht den Baufortschritt.

Bauland

Als Bauland gelten Grundstücke, welche gemäss Zonenplanung für bauliche Zwecke vorgesehen und entsprechend erschlossen sind.

Baulinie

Diese Linie legt den Mindestabstand eines Gebäudes zu öffentlichen Strassen oder Anlagen fest. Bauten innerhalb dieser Linie unterliegen speziellen rechtlichen Bedingungen.

Baulinie

Baulinie Diese markiert die Grenze, bis zu welcher ein Gebäude an eine öffentliche Verkehrsfläche oder Anlage heranreichen darf oder davon Abstand halten muss. Sie dient primär dem Schutz öffentlicher Interessen – beispielsweise dem Strassenraum, Gehwegen oder der Sichtlinienfreiheit im Strassenverkehr. Wichtige Eigenschaften: • Die Baulinie wird im Zonenplan oder Baulinienplan der Gemeinde festgelegt. • Sie kann sowohl als Rückbauverpflichtung (Entfernungsrecht) bei bestehenden Bauten gelten als auch als Bauverbot innerhalb eines definierten Bereichs. Rechtliche Folgen: Wer innerhalb einer Baulinie bauen will oder bestehende Bauten verändern möchte, benötigt in der Regel eine Ausnahmebewilligung. Wird diese erteilt, ist oftmals eine öffentlichrechtliche Anmerkung im Grundbuch erforderlich. Diese enthält in der Regel eine entschädigungslose Rückbaupflicht im Falle eines künftigen öffentlichen Bedarfs. Die Einhaltung der Baulinie ist ein zentraler Bestandteil der Baubewilligung und wird im Rahmen jeder Baugesuchprüfung geprüft

Baumassenziffer

Diese Ziffer beschreibt das Verhältnis zwischen dem Volumen oberirdischer Gebäudeteile und der Grundstücksfläche.

Bauphysik

Die Bauphysik befasst sich mit den physikalischen Eigenschaften von Gebäuden und deren Wechselwirkung mit der Umwelt. Sie umfasst unter anderem den Wärme-, Schall-, Feuchteund Brandschutz. Ziel ist es, Gebäude so zu konzipieren, dass sie energieeffizient, komfortabel und langlebig sind. Eine integrale bauphysikalische Planung trägt zur Nachhaltigkeit und Werterhaltung einer Immobilie bei.

Bausubstanz

Dies umfasst den baulichen Zustand und die Qualität eines Gebäudes, inklusive Fundament, Mauerwerk, Decken und Dach. Die Bausubstanz ist entscheidend für den Wert und die Nachhaltigkeit einer Immobilie.

Bauzonen

Bauzonen sind Grundstücke, die für eine Bebauung vorgesehen sind und innerhalb der nächsten 15 Jahre voraussichtlich genutzt und erschlossen werden. Der Kanton Zürich kennt beispielsweise folgende Bauzonentypen: • Wohnzonen: Für reine Wohnnutzung. • Kernzonen: Für den Erhalt schutzwürdiger Ortsbilder und Gebäude. • Quartiererhaltungszonen: Zum Erhalt gewachsener Ortsteile. • Zentrumszonen: Stark verdichtete Bereiche mit Wohn-, Geschäfts- und Verwaltungsnutzung. • Industrie- und Gewerbezonen: Speziell für gewerbliche und industrielle Nutzung. • Öffentliche Bauten: Zonen für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude. Auf nationaler Ebene unterscheidet man grundsätzlich zwischen Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen.

Baukostenplan (BKP)

Der BKP ist eine standardisierte Klassifikation in der Schweiz zur systematischen Erfassung und Verwaltung von Baukosten. Er umfasst folgende Hauptpositionen: • 0 Grundstück • 1 Vorbereitungsarbeiten • 2 Gebäude • 3 Betriebseinrichtungen • 4 Umgebung • 5 Baunebenkosten • 6-8 Reservepositionen • 9 Ausstattung Der BKP ermöglicht eine einheitliche Strukturierung und Vergleichbarkeit der Baukosten über verschiedene Projekte hinweg.

Belehnungswert

Dieser Begriff beschreibt den von einer Bank ermittelten Schätzwert einer Immobilie, der als Grundlage für die Hypothekarfinanzierung dient. Seit 2013 sind Banken verpflichtet, nicht mehr den Kaufpreis zu belehnen, sondern den sogenannten Belehnungswert gemäss Tiefstpreismethode heranzuziehen. Je nach Objekttyp, Standort, Kaufpreis und Bonität des Käufers beläuft sich die Finanzierung typischerweise auf 50–80 % dieses Werts. Liegt der Kaufpreis über dem Belehnungswert, muss die Differenz vom Käufer mit Eigenmitteln gedeckt werden.

Besichtigungsrecht für Vermieter

Vermieter dürfen Mietobjekte besichtigen, wenn dies zur Instandhaltung, zur Wiedervermietung oder im Fall eines geplanten Verkaufs erforderlich ist. Dabei ist keine Kenntnis eines konkreten Mangels notwendig. Es genügt, wenn die Besichtigung sachlich begründet ist. Der Vermieter hat dabei Rücksicht auf die Privatsphäre des Mieters zu nehmen. Besuche müssen rechtzeitig angekündigt werden – im Kanton Zürich beispielsweise mindestens 48 Stunden im Voraus. Zulässige Zeiten sind werktags zwischen 8 und 17 Uhr sowie samstags vormittags. Geschäftsräume dürfen während der üblichen Geschäftszeiten besichtigt werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu gewähren und das Mietobjekt in einem Zustand zu halten, der eine Beurteilung erlaubt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und verhindert dadurch einen Verkauf oder eine Neuvermietung, kann dies zu Schadenersatzforderungen führen. Bei Verweigerung des Zutritts kann der Vermieter das gerichtliche Verfahren einleiten oder das Mietverhältnis – nach schriftlicher Mahnung – kündigen. Ein eigenmächtiger Zutritt durch den Vermieter ist in jedem Fall unzulässig und stellt eine strafbare Handlung (Hausfriedensbruch) dar.

Betriebskosten

Diese setzen sich aus regelmässig anfallenden Kosten zusammen, die durch den Betrieb und Unterhalt einer Immobilie entstehen. Dazu zählen z. B. öffentliche Abgaben, Heiz- und Warmwasserkosten, Hauswartdienste, Versicherungen sowie Reparatur- und Unterhaltsarbeiten. Man unterscheidet: • Überwälzbare Betriebskosten: z. B. Heizkosten oder Versicherungen für Mieterausbau, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. • Nicht überwälzbare Betriebskosten: z. B. Verwaltungskosten oder Instandstellungskosten der allgemeinen Gebäudeteile.

Bewirtschaftungskosten

Diese umfassen sämtliche laufenden Kosten für Betrieb, Unterhalt und Verwaltung einer Immobilie. Dazu gehören Betriebskosten, Unterhaltskosten, Rückstellungen, Abschreibungen und eine Risikoprämie für Leerstand oder Zahlungsausfälle.

Bieterverfahren

Beim Verkauf einer Liegenschaft mittels Bieterverfahren geben Interessenten Angebote ab. Üblicherweise beginnt das Verfahren mit einer Runde unverbindlicher Gebote. In der Folge werden die Bieter zu einer oder mehreren Runden mit verbindlichen Angeboten eingeladen. Den Zuschlag erhält schliesslich die Person mit dem höchsten rechtsgültigen Angebot.

Bilanzwert (Buchwert)

Der Bilanz- oder Buchwert einer Immobilie ergibt sich aus dem ursprünglichen Anschaffungspreis abzüglich der vorgenommenen Abschreibungen. Er dient der buchhalterischen Bewertung und kann sich vom Marktwert deutlich unterscheiden.

Bodenwert

Der Bodenwert beschreibt den Marktwert eines unbebauten Grundstücks. Er ergibt sich aus Lage, Erschliessung, zulässiger Nutzung und der aktuellen Marktnachfrage. Der Bodenwert ist ein zentraler Bestandteil der Immobilienbewertung und beeinflusst direkt die Wirtschaftlichkeit von Projekten. In der Projektentwicklung dient er als Grundlage für Rückwärtsrechnungen und Kaufpreisverhandlungen.

Bogendach

Ein Bogendach ist ein leicht gewölbtes Dach, das sich optisch und konstruktiv vom klassischen Satteldach unterscheidet. Es besteht meist aus gebogenem Blech oder Stahlprofilen und wird häufig bei Industrie- oder Gewerbebauten eingesetzt. Im Vergleich zum Tonnendach ist die Wölbung flacher.

Bruttogeschossfläche (BGF)

Diese Fläche umfasst die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen eines Gebäudes inklusive Mauern und Wandquerschnitte. Nicht eingerechnet werden Bereiche, die nicht dauerhaft nutzbar oder nicht überdeckt sind, wie z. B. offene Parkplätze.

Bruttomiete

Dieser Begriff beschreibt den Mietzins inklusive sämtlicher Nebenkosten wie Heiz- und Betriebskosten. Die Bruttomiete ist für Mietinteressenten hilfreich, um die effektive monatliche Belastung zu erkennen.

Bruttorendite

Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis zwischen dem jährlichen Mietertrag (ohne Nebenkosten) und dem Kaufpreis einer Immobilie. Sie berechnet sich wie folgt: Bruttorendite = (Jahresmietertrag × 100) / Kaufpreis Gemäss Art. 269a lit. c OR gilt eine Bruttorendite bis zu 2 % über dem Referenzzinssatz nicht als missbräuchlich. Aussagekräftig ist diese Kennzahl jedoch primär bei Neubauten oder neuwertigen Objekten. Ihre Aussagekraft ist geringer als jene der Netto- oder Eigenkapitalrendite.

Bruttowohnfläche (BWF)

Dies ist die Summe aller innerhalb einer Wohnung befindlichen Flächen, exklusive Aussenmauern. Nicht eingerechnet werden gemeinschaftliche Bereiche ausserhalb der Wohnung wie Treppenhäuser, Keller oder Balkone. Für Wohnungsinteressenten ist die Bruttowohnfläche nicht immer ein verlässlicher Vergleichswert, da sie je nach Berechnungsart variiert.

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design". Es handelt sich um ein digitales Zeichnungssystem, mit dem zwei- oder dreidimensionale Planzeichnungen am Computer erstellt werden können. CAD wird in der Architektur, im Ingenieurwesen sowie in der Baubranche eingesetzt.

Carport

Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz für Fahrzeuge, der im Gegensatz zur Garage auf einer oder mehreren Seiten offen ist. Er kann freistehend, an ein Haus angebaut oder in die Gebäudestruktur integriert sein. Der Begriff stammt aus den 1930er-Jahren und wurde vom Architekten Frank Lloyd Wright geprägt.

CO₂-neutral

CO₂-neutrale Heizsysteme verursachen keine oder nur sehr geringe CO₂-Emissionen. In der Schweiz gelten insbesondere Fernwärme, Wärmepumpen, Solarthermie und Holzheizungen als CO₂-neutrale Wärmeerzeuger. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des ökologischen Fussabdrucks.

Dach

Das Dach bildet den oberen Abschluss eines Gebäudes und schützt die darunterliegenden Räume vor Witterungseinflüssen. Es besteht in der Regel aus einer tragenden Dachkonstruktion sowie einem Dachaufbau, der mit Ziegeln, Metall, Eternit oder anderen geeigneten Materialien gedeckt wird. Zu den gebräuchlichsten Dachformen gehören: • Sattel- oder Giebeldach • Flachdach • Pultdach • Walmdach • Krüppelwalmdach • Bogendach • Tonnendach • Kegeldach • Mansardendach • Zeltdach • Shed- oder Sägedach

Dachaufbauten

Darunter versteht man Konstruktionen wie Liftüberfahrten, Dachlukarnen oder technische Anlagen, die aus dem Dach hervorragen. Sie beeinflussen die Silhouette des Gebäudes und unterliegen oft besonderen baurechtlichen Regelungen.

DCF-Methode

Die Discounted Cash Flow Methode (DCF) ist eine dynamische Wertermittlungsmethode, bei der die zukünftigen Erträge und Kosten einer Liegenschaft über einen Zeitraum von meist 5 bis 10 Jahren prognostiziert werden. Diese zukünftigen Cashflows werden auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert.Die Methode eignet sich besonders für komplexe Immobilien wie Geschäftsliegenschaften, Hotels oder Liegenschaften mit Sanierungsbedarf. Sie ermöglicht die Berechnung der Investitionsrendite (IRR) und berücksichtigt temporäre Leerstände oder Mieterwechsel. Die DCF-Methode entspricht den Standards der Schweizerischen Vereinigung der Immobilienbewerter (SVS)

Delegierte

In Stockwerkeigentümergemeinschaften oder bei grösseren Immobilienanlagen übernimmt der Delegierte eine vermittelnde Rolle zwischen der Eigentümerschaft und der Verwaltung. Er unterstützt bei Begehungen, Mängelmeldungen und Entscheidungsprozessen, hat jedoch keine Weisungsbefugnis.

Denkmalpflege

Die Denkmalpflege dient dem Schutz und Erhalt von Bauwerken mit geschichtlicher, kultureller oder architektonischer Bedeutung. Sie sorgt dafür, dass wertvolle Bausubstanz und Zeitzeugen der Baugeschichte auch für kommende Generationen erhalten bleiben

Devisierung

Die Devisierung bezeichnet die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Bauausschreibungen. Sie dient der exakten Beschreibung sämtlicher auszuführenden Arbeiten und Materialien. Ziel ist es, eine einheitliche Basis für Angebote zu schaffen, die Preisvergleiche, Vertragsabschlüsse und Kostenkontrollen ermöglicht. Die Devisierung ist ein zentrales Element des Baumanagements.

Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten, die zwischen verschiedenen Grundstücken oder Parteien bestehen. Beispiele sind Wegrechte, Näherbaurechte oder Leitungsrechte. Beim Immobilienkauf ist es ratsam, den Grundbuchauszug sorgfältig zu prüfen und allfällige Dienstbarkeiten mit einer Fachperson zu besprechen. Änderungen oder Aufhebungen erfordern in der Regel das Einverständnis aller beteiligten Parteien.

Direkte Amortisation

Bei der direkten Amortisation wird die Hypothekarschuld durch regelmässige Rückzahlungen reduziert. Dadurch sinkt auch die Zinslast fortlaufend. Die direkte Amortisation eignet sich für Schuldner, die ihre Schulden aktiv abbauen möchten.

Due Diligence

Die Due Diligence umfasst sämtliche Abklärungen, die ein Käufer vor dem Erwerb einer Immobilie vornehmen sollte. Neben rechtlichen Aspekten wie Zonenordnung, Baurecht oder Mietverhältnissen sind auch Umweltabklärungen wie Altlasten oder Bodenverschmutzungen von wachsender Bedeutung. Eine umfassende Due Diligence minimiert Risiken und schafft Transparenz über Chancen und Herausforderungen der Liegenschaft.

Eigenkapital

Dies ist die Differenz zwischen dem Wert einer Immobilie (z. B. Verkehrswert oder Anlagewert) und dem eingesetzten Fremdkapital. Es stellt den Anteil dar, den der Eigentümer mit eigenen Mitteln in die Finanzierung eingebracht hat.

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite zeigt auf, wie effizient das investierte Eigenkapital genutzt wird. Sie ergibt sich aus dem Nettoertrag der Immobilie (z. B. Mietertrag minus Zinsen) im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital. Eine hohe Rendite deutet auf eine lohnende Investition hin.

Eigenmietwert

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das von den Steuerbehörden für selbst bewohnte Liegenschaften festgelegt wird. Er basiert auf der Annahme, dass ein Eigentümer durch die Selbstnutzung Miete spart und deshalb ein geldwerter Vorteil vorliegt.

Einkommenssteuer

Eigentümer von Immobilien müssen die durch Vermietung erzielten Einnahmen oder den Eigenmietwert versteuern. Gleichzeitig dürfen sie werterhaltende Unterhaltskosten sowie Schuldzinsen in Abzug bringen. Wertvermehrende Investitionen sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Einzonung

Einzonung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Grundstück aus einer Nichtbauzone (z. B. Landwirtschaftszone) in eine Bauzone überführt wird. Die Raumplanung entscheidet darüber, ob eine Parzelle künftig baulich genutzt werden darf. Die Gegenbewegung wird als Auszonung bezeichnet.

Energiebezugsfläche

Dazu zählen sämtliche beheizten oder klimatisierten Flächen eines Gebäudes. Sie bildet die Basis für den Energiebedarfsausweis und dient als Grundlage zur Berechnung des Energieverbrauchs pro Quadratmeter.

Energieeffizienz

Energieeffizienz beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetzter Energie und dem damit erzielten Nutzen. In der Immobilienwirtschaft bedeutet hohe Energieeffizienz geringe Betriebskosten, eine reduzierte Umweltbelastung und eine bessere Marktstellung. Energieeffiziente Gebäude entsprechen modernen Standards wie Minergie und steigern den langfristigen Immobilienwert.

Energienachweis

Der Energienachweis ist ein technisches Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Neubaus oder einer Sanierung dokumentiert. Er ist Bestandteil des Baugesuchs und zeigt auf, wie das Gebäude die gesetzlichen Vorgaben zu Dämmung, Energieverbrauch und Gebäudetechnik erfüllt. Der Energienachweis ist Voraussetzung für Förderbeiträge und nachhaltige Planung.

Erholungszone

Diese Zonen dienen der Freizeitnutzung. Sie umfassen Sportanlagen, Spielplätze, Schwimmbäder oder Familiengärten (Schrebergärten). In Familiengärten gelten oft strenge Nutzungsauflagen, z. B. Beschränkung der Hüttenfläche und Verbot von Übernachtungen. In der Stadt Zürich sind max. 15 m² erlaubt. Auf nationaler Ebene unterscheidet man zwischen Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Im Kanton Zürich gehören auch Erholungs- und Reserverzonen dazu.

Erneuerungsfonds

Stockwerkeigentümer zahlen regelmässig in diesen Fonds ein, um langfristig finanzielle Mittel für grössere Sanierungs- oder Renovationsarbeiten bereitzuhalten. Die Höhe der Beiträge wird an der Eigentümerversammlung festgelegt.

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien stammen aus nachhaltigen Quellen wie Sonne, Wind, Wasser, Geothermie oder Biomasse. Im Gebäudebereich ersetzen sie zunehmend fossile Brennstoffe und tragen zur CO₂-Reduktion sowie zur Energieunabhängigkeit bei. Der Einsatz solcher Technologien wird durch gesetzliche Vorgaben und Förderprogramme unterstützt und ist ein wichtiger Aspekt nachhaltiger Immobilienentwicklung.

Ertragswertmethode

Diese Methode dient der Bewertung von Renditeliegenschaften. Sie basiert auf den nachhaltig erzielbaren Nettoerträgen, die in eine ewige Rente umgerechnet (kapitalisiert) werden. Die Ertragswertmethode eignet sich vor allem für stabile Objekte mit konstanten Mieteinnahmen.

Fernwärme

Ein Heizsystem, das zentral erzeugte Wärme über ein Leitungssystem an mehrere Gebäude verteilt. Als Energiequellen dienen u. a. Abwärme aus Industrie und Kehrichtverbrennung, Grundwasser, Seewasser, Geothermie oder Solarthermie. Fernwärme gilt als CO₂-arme oder CO₂-neutrale Lösung.

Festzinshypothek

Eine Hypothek mit festem Zinssatz und klar definierter Laufzeit, meist zwischen zwei und zehn Jahren. Sie bietet Planungssicherheit und Schutz vor steigenden Zinsen.

Finanzierung

Beim Immobilienkauf werden meist Hypothekardarlehen eingesetzt. In der Schweiz ist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 % des Kaufpreises erforderlich. Die restlichen 80 % können durch eine Hypothek finanziert werden.

Finanzierungskosten

Diese umfassen sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung einer Liegenschaft entstehen. Dazu zählen: • Einmalige Kosten (z. B. Abschlussgebühren) • Laufende Kosten (z. B. Hypothekarzinsen) • Indirekte Kosten (z. B. Opportunitätskosten für gebundenes Kapital)

Flachdach

Ein nahezu horizontal verlaufendes Dach mit maximal 10° Neigung. Flachdächer werden häufig begrünt oder als Dachterrassen genutzt. Ist die Neigung grösser, spricht man von einem Pultdach.

Fluktuationsrate

Dieser Wert beschreibt die Anzahl der Mieterwechsel innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Eine hohe Fluktuationsrate kann auf eine geringere Mieterbindung oder weniger attraktive Wohnverhältnisse hinweisen.

Fortführungswert

Der Fortführungswert bewertet eine Immobilie unter der Annahme, dass sie weiterhin in ihrer aktuellen Nutzung besteht. Er kann vom Marktwert abweichen, insbesondere bei unternutzten Liegenschaften, wo der reine Landwert höher ist als der Ertragswert.

Fossile Wärmeerzeuger

Dazu zählen Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle basieren. Bei ihrer Verbrennung wird gespeichertes CO₂ freigesetzt. Solche Systeme sind nicht nachhaltig und werden zunehmend durch erneuerbare Alternativen ersetzt.

Freihaltezone

Diese Zonen dienen dem Schutz besonderer Landschaftsbereiche und Grundwasservorkommen, z. B. See- und Flussufer, Waldränder oder Wintersportgebiete. Innerhalb dieser Zonen sind nur bauliche Anlagen erlaubt, die dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Im Kanton Zürich gehören Freihaltezonen neben Bau-, Landwirtschafts-, Erholungs- und Reserverzonen zu den definierten Nutzungszonen.

Fremdkapital

Fremdkapital umfasst alle Verbindlichkeiten eines Eigentümers gegenüber Dritten, insbesondere Hypothekarkredite und Darlehen von Banken oder anderen Gläubigern.

Funktionsfläche

Die Funktionsfläche (FF) ist gemäss SIA 416 ein Bestandteil der Nettogeschossfläche (NGF) und umfasst Räume, die ausschliesslich der technischen Infrastruktur dienen, z. B.: • Technikräume • Aufzugmaschinenräume • Tankräume • Ver- und Entsorgungsschächte

Gebäudeanalyse

Die Gebäudeanalyse ist eine umfassende Untersuchung der baulichen, technischen und energetischen Beschaffenheit einer Immobilie. Sie dient als Grundlage für strategische Investitionen, Sanierungen oder Umbauten. Untersucht werden unter anderem Bausubstanz, Haustechnik, energetische Qualität sowie rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Sie ist ein wichtiges Instrument für Investoren und Eigentümer

Gebäudehülle

Darunter versteht man die äussere Begrenzung eines Gebäudes, bestehend aus Dach und Fassade – ohne Balkone, Dachaufbauten oder vorspringende Konstruktionen. Sie bildet die physische Trennung zwischen Innen- und Aussenraum und beeinflusst wesentlich die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Gebäudevolumen

Das Volumen eines Gebäudes wird anhand seiner tatsächlichen horizontalen und vertikalen Ausdehnung berechnet (sogenanntes Realvolumen). Spezialfundamente wie Pfählungen oder Kofferungen werden nicht berücksichtigt. Auch bei Nebenbauten wie Garagen, Carports oder Unterständen ist das Volumen zu berechnen, sofern diese auf mehr als zwei Seiten geschlossen sind.

Generalunternehmer (GU)

Ein Generalunternehmer übernimmt im Auftrag der Bauherrschaft die komplette Ausführung eines Bauprojekts. Er trägt die Verantwortung für Termin, Qualität und Kosten und koordiniert alle beteiligten Subunternehmer. Der GU ist alleiniger Vertragspartner des Bauherrn.

Geschossfläche

Gemäss SIA 416 umfasst die Geschossfläche (GF) die überdeckte und allseitig umschlossene Grundfläche aller Geschosse. Sie beinhaltet auch die Konstruktionsflächen (z. B. Wände), jedoch keine nicht ausgebauten Dachflächen mit geringer lichter Höhe.

Gestaltungsplan

Ein Gestaltungsplan ergänzt die kommunale Nutzungsplanung und definiert detaillierte Vorgaben zur Bebauung, Erschliessung und Umgebungsgestaltung. Er wird vom Gemeinderat erlassen, vom Regierungsrat genehmigt und ist für die Grundeigentümer verbindlich.

Giebeldach

Diese Dachform besteht aus zwei geneigten Dachflächen, die an der obersten Linie – dem Dachfirst – zusammentreffen. Sie ist im Einfamilienhausbau weit verbreitet und wird auch als Satteldach bezeichnet.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle rechtlich relevanten Informationen zu Grundstücken enthält. Dazu zählen Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Anmerkungen. Ein Eintrag im Grundbuch hat deklaratorische oder konstitutive Wirkung und dient der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr. Jede Transaktion oder Belastung wird darin verbindlich dokumentiert.

Grundbuchauszug

Ein offizielles Dokument, das beim zuständigen Grundbuchamt erhältlich ist. Es enthält alle relevanten Rechtsverhältnisse zu einem Grundstück, darunter Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Anmerkungen.

Grundpfandrecht

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Gläubiger erlaubt, bei Zahlungsverzug des Schuldners die Zwangsverwertung des Grundstücks zu beantragen, um seine Forderung zu decken. Es ist die rechtliche Grundlage für Hypotheken.

Grundstückgewinnsteuer

Diese Steuer wird beim Verkauf einer Liegenschaft auf den erzielten Gewinn erhoben und ist kantonal geregelt. Die Berechnung basiert auf dem Verkaufspreis abzüglich der Anlagekosten und wertvermehrender Investitionen. Steuersätze und Ausnahmen unterscheiden sich je nach Kanton.

Grundstücksfläche

Bezeichnet die im Grundbuch eingetragene Fläche einer Liegenschaft. Sie dient als Basis für zahlreiche Berechnungen im Baurecht, z. B. für die Ausnützungsziffer.

Haftgeld (Art. 158 OR)

Diese besondere Vertragsvereinbarung sieht vor, dass der Schuldner bei Abschluss eines Vertrages eine Geldleistung erbringt, welche dem Gläubiger im Fall der Nichterfüllung zusteht. Das Haftgeld stärkt die Bindungswirkung des Vertrags und soll die Vertragserfüllung sichern. Es gibt zwei Formen des Haftgelds: • Draufgeld: Eine zusätzliche Zahlung, die bei ordnungsgemässer Vertragserfüllung nicht zurückerstattet wird. Tritt ein Leistungsstörfall ein, hat der Gläubiger zusätzlich Anspruch auf den vollen Schadenersatz. Diese Variante stärkt die Position des Gläubigers erheblich. • Angeld: Eine Vorauszahlung auf die Hauptleistung, die bei Vertragsauflösung auf eine allfällige Schadenersatzforderung angerechnet wird. Der Gläubiger darf im Fall der Nichterfüllung nicht den vollen Schadenersatz verlangen, sondern muss den geleisteten Betrag abziehen. Rechtliche Rahmenbedingungen: • Die gesetzliche Vermutung nach Art. 158 Abs. 2 OR geht davon aus, dass es sich um Draufgeld handelt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. • Das Haftgeld kann nicht eingeklagt werden, da es gemäss Definition bereits bei Vertragsabschluss übergeben werden muss. • Es unterliegt denselben Formvorschriften wie das Hauptgeschäft. Bei Verträgen über Grundstücke ist deshalb z. B. die öffentliche Beurkundung erforderlich (Art. 216 OR).Abgrenzung zur Konventionalstrafe: Während die Konventionalstrafe erst bei Nichterfüllung des Vertrags geschuldet ist, wird das Haftgeld bereits bei Vertragsabschluss geleistet. Die Konventionalstrafe setzt in der Regel ein Verschulden voraus, das Haftgeld hingegen nicht. Das Haftgeld ist ein bewährtes Mittel zur Absicherung bei Verträgen mit erhöhtem Erfüllungsrisiko – etwa im Immobilienbereich oder bei komplexen Bauverträgen.

Handänderungssteuer

Diese Steuer wird bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie fällig und ist kantonal geregelt. Je nach Kanton variiert sie stark: Während in gewissen Kantonen wie Zürich, Zug oder Schwyz keine Handänderungssteuer erhoben wird, beträgt sie in anderen – etwa in Solothurn, Basel-Stadt, Genf oder Neuenburg – bis zu 3 % des beurkundeten Kaufpreises. Zahlungspflicht: In den meisten Kantonen ist der Käufer steuerpflichtig. In einigen Fällen kann die Zahlungspflicht aber auch vertraglich dem Verkäufer übertragen werden oder von beiden Parteien anteilig übernommen werden. Ausnahmen und Befreiungen: Die kantonalen Gesetzgebungen sehen verschiedene Ausnahmebestimmungen vor. Steuerbefreit sind häufig: • Eigentumsübertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen • Übertragungen im Rahmen von güterrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. bei Scheidungen) • Ersatzbeschaffungen bei selbstbewohntem Wohneigentum unter bestimmten Bedingungen Hinweis: Da die Regelungen kantonal sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, bei einem Eigentumswechsel frühzeitig die zuständigen Behörden oder einen Notar zu konsultieren, um die konkrete Steuerlast korrekt einzuschätzen.

Hartflächen

Darunter versteht man befestigte Aussenbereiche wie Zufahrten, Vorplätze oder Gehwege auf einem Grundstück. Diese Flächen sind meist versiegelt und zählen zur Umgebungsgestaltung.

Hauptnutzfläche (HNF)

Gemäss SIA 416 ist dies der Teil der Nutzfläche, der der unmittelbaren Nutzung des Gebäudes dient – etwa für Wohnen, Arbeiten oder Schule. Sie schliesst Innenwände, aber keine Aussenwände, Technikräume oder Lagerräume ein.

Heiz- und Nebenkosten

Dazu zählen Ausgaben für Heizung, Wasser, Strom, Reinigung, Hauswartung etc. Diese können dem Mieter vertraglich als Akonto oder Pauschale belastet werden. Eine jährliche Abrechnung ist bei Akontozahlung gesetzlich vorgesehen.

Heizen mit Holz

Holz gilt als CO₂-neutraler Energieträger, da bei seiner Verbrennung nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie zuvor beim Wachstum des Baumes aufgenommen wurde. Es stehen verschiedene Systeme zur Verfügung, z. B. Stückholz-, Schnitzel- oder Pelletheizungen.

HEV (Hauseigentümerverband)

Der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) vertritt die Interessen von privaten Immobilieneigentümern gegenüber Behörden, Politik und Öffentlichkeit. Er bietet auch Beratungen und Vorlagen für Miet- und Kaufverträge.

Hochbau

Bezeichnet den Bereich des Bauwesens, der sich mit Bauwerken oberhalb der Erde beschäftigt – etwa Wohnhäuser, Geschäftsbauten oder öffentliche Einrichtungen. Dazu zählen auch Tiefbauten mit nutzbaren oberirdischen Räumen.

Home Staging

Massnahmen zur gezielten Einrichtung und Aufbereitung einer Immobilie für den Verkauf oder die Vermietung. Ziel ist es, Räume attraktiv zu präsentieren und potenziellen Käufern die Vorstellungskraft für deren Nutzung zu erleichtern.

Hypothek

Ein langfristiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung, das durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft abgesichert ist. Der Kreditgeber erhält im Gegenzug einen Schuldbrief. Hypotheken werden in der Regel in Tranche(n) mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen.

Immobilie

Der Begriff stammt vom lateinischen „immobilis“ und bedeutet „unbeweglich“. In der Immobilienbranche versteht man darunter Grundstücke, Gebäude oder Liegenschaften, die fest mit dem Boden verbunden sind.

Immobilienbewerter

Diese Fachperson ist für die professionelle Bewertung von Grundstücken und Gebäuden zuständig. Die Tätigkeit umfasst Marktanalysen, Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage, Standortfaktoren sowie Prüfung von bautechnischem Zustand, Grundbucheinträgen, Dienstbarkeiten und Nutzungsmöglichkeiten gemäss Raumplanung und Bauvorschriften. Ein Immobilienbewerter erstellt fundierte Schätzungsberichte für Eigentümer, Investoren oder Finanzinstitute.

Immobilienbewirtschafter

Sie sind für die Verwaltung und den Betrieb von Immobilien zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen Mietvertragswesen, Hauswartung, Budgetplanung, Mieterbetreuung und Objektpflege. Immobilienbewirtschafter verfügen über rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und tragen die Verantwortung für Werterhalt und Rendite einer Liegenschaft.

Immobilienentwickler

Diese Spezialisten begleiten Immobilienprojekte von der Idee bis zur Realisierung. Sie analysieren Standorte, erstellen Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien, planen Bauprojekte, verhandeln mit Behörden und koordinieren alle Projektbeteiligten. Immobilienentwickler benötigen fundiertes Wissen in Marktforschung, Immobilienfinanzierung, Baurecht und Projektmanagement.

Immobilienmanagement

Ein Teilbereich der Immobilienwirtschaft, der sich mit der strategischen und operativen Steuerung von Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus befasst. Dazu gehören Projektentwicklung, Vermietung, Betrieb, Unterhalt und Verwertung von Liegenschaften. Das Immobilienmanagement beinhaltet auch das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Facility Management.

Immobilientreuhänder

Sie übernehmen treuhänderisch Aufgaben in der Immobilienbewirtschaftung, -vermittlung und -entwicklung. Ihre Tätigkeiten reichen von der Marktanalyse über den Abschluss von Verträgen bis zur Projektbegleitung. Immobilientreuhänder benötigen vertieftes Wissen im Bau-, Miet- und Sachenrecht sowie in Buchhaltung und Steuerfragen.

Immobilienvermarkter

Sie entwickeln Marketingstrategien für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien. Dazu gehören Marktanalysen, Objektpräsentation, Verhandlung mit Interessenten, Erstellung von Verkaufsunterlagen und Begleitung der Transaktion. Immobilienvermarkter benötigen umfassende Kenntnisse in Marketing, Kommunikation, Immobilienbewertung und Vertragswesen.

Indexklausel

Vertragliche Vereinbarung, dass der Mietzins periodisch an die Teuerung angepasst wird – meist auf Basis des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Sie dient dem Werterhalt des Mietzinses und muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.

Innenausbau

Alle baulichen Massnahmen im Inneren eines Gebäudes, die nicht zur tragenden Struktur gehören, wie z. B. nichttragende Zwischenwände, Deckenverkleidungen, Wand- und Bodenbeläge sowie der Einbau von Küchen oder sanitären Anlagen.

Instandhaltung

Umfasst Massnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustands einer Immobilie. Dazu zählen Reinigung, Reparaturen, Wartung und kleinere Erneuerungen, die der Werterhaltung dienen und regelmässig erforderlich sind.

ISOS

Abkürzung für "Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz". Es handelt sich um ein raumplanerisches Instrument zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder. ISOS beeinflusst Bau- und Verdichtungsprojekte, da es Gebiete unter Schutz stellt und somit gewisse Auflagen und Einschränkungen mit sich bringt. Es basiert auf Bundesrecht und wird kantonal umgesetzt.

Jalousie

Ein Fenster mit verstellbaren Lamellen, das frische Luft reinlässt, aber vor Sonne und neugierigen Blicken schützt.

K-Wert (U-Wert)

Der K-Wert, heute als U-Wert bezeichnet, ist ein Mass für die Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen. Je tiefer der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Er ist entscheidend für die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Kapitalkosten

Setzen sich aus den Zinsen auf Fremdkapital (z. B. Hypotheken) und kalkulatorischen Zinsen auf das Eigenkapital zusammen. Sie sind ein zentraler Bestandteil bei der Berechnung der Brutto- oder Nettorendite einer Immobilie.

Kaufrecht

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das es einer bestimmten Person erlaubt, eine Liegenschaft zu einem festgelegten Preis und Zeitpunkt zu erwerben. Es stellt eine dingliche Sicherheit dar und ist rechtlich durchsetzbar.

Kaution

Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter. In der Regel erfolgt die Hinterlegung auf einem Mietkautionskonto. Bei Geschäftsmieten kann auch eine Bankgarantie vereinbart werden. Die Kaution dient der Absicherung offener Forderungen bei Vertragsende.

Kegeldach

Diese Dachform besteht aus einer kreisrunden Grundfläche und einer spitz zulaufenden Dachfläche in Kegelform. Kegeldächer findet man häufig auf Türmen, Pavillons oder besonderen architektonischen Elementen.

Keller

Ein unterirdisch oder halb im Erdreich liegender Gebäudeteil. Ursprünglich für Lagerzwecke genutzt, dienen Keller heute zunehmend auch als Hobbyräume, Gästezimmer oder Technikräume. Die Nutzung hängt von der Bauweise und der Isolation ab.

Kleiner Unterhalt

Gemäss Art. 259 OR sind Mieter verpflichtet, kleinere Unterhaltsarbeiten selbst zu übernehmen. Dazu zählen z. B. der Ersatz einer Glühbirne, Duschbrause oder eines Rollladengurts. Der Umfang richtet sich nach dem Ortsgebrauch.

Konsolidierung

Bezeichnet die Umwandlung eines Baukredits in eine langfristige Hypothek nach Abschluss eines Bauprojekts. Die Konsolidierung sichert eine feste Finanzierung des fertiggestellten Objekts.

Konstruktionsfläche

Gemäss SIA 416 umfasst die Konstruktionsfläche (KF) die Fläche tragender und nichttragender Bauteile wie Aussen- und Innenwände, Stützen und Schächte. Sie ist Teil der Geschossfläche, jedoch nicht direkt nutzbar.

Konventionalstrafe (Art. 160 OR ff.)

Eine vertraglich vereinbarte Strafzahlung, die der Schuldner bei Nichterfüllung, verspäteter oder mangelhafter Erfüllung leisten muss. Sie dient als Druckmittel zur Vertragserfüllung. Ein Schaden muss nicht nachgewiesen werden, die Strafe ist unabhängig von dessen Höhe fällig.

Kostenmiete

Ein Mietzinsmodell, bei dem die Miete auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Kapital-, Unterhalts- und Verwaltungskosten) berechnet wird. Es wird insbesondere im gemeinnützigen Wohnungsbau angewendet.

Krüppelwalmdach

Eine Mischform zwischen Satteldach und Walmdach, bei der nur der obere Teil der Giebelfläche abgeschrägt ist. Diese Dachform dient dem besseren Schutz vor Witterung und verleiht dem Gebäude ein charakteristisches Aussehen.

Kubatur

Bezeichnet das Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern. Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Planung und Baubewilligung sowie für die Berechnung von Gebühren und Energiebedarf.

Lageklassenmethode

Eine vereinfachte Methode zur Bewertung von Bauland, bei der der Landwert im Verhältnis zum Objektwert bestimmt wird. Sie ist besonders in Gebieten ohne Markttransaktionen verbreitet, weist jedoch in Extremfällen (Luxusobjekte oder einfache Bauten in teuren Lagen) erhebliche Ungenauigkeiten auf.

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Ein vom Bundesamt für Statistik berechneter Index, der die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen des privaten Konsums misst. Er dient u. a. als Grundlage für Lohn-, Mietund Unterhaltsanpassungen.

Landform

Bezeichnet die natürliche Oberflächenform eines Gebietes – z. B. Berg, Tal, Ebene. Sie beeinflusst Bauweise, Erschliessung und Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. In der Raumplanung spielen Landformen eine wichtige Rolle.

Landwert

Unterschieden wird zwischen: • Absolutem Landwert: Wert eines unbebauten, erschlossenen Grundstücks. • Relativem Landwert: Anteil des Grundstückwerts innerhalb einer bestehenden Bebauung.

Landwirtschaftszone

Diese Zone ist für die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt und unterteilt sich in verschiedene Kategorien: • Zone I: Fruchtbare Flächen mit optimaler Bewirtschaftbarkeit. • Zone II: Weniger produktive, aber nutzbare Flächen. • Geschützte Zonen: Erhaltenswerte Kulturlandschaften. • Spezielle Zonen: Für Gewächshäuser oder Hors-Sol-Anlagen. Kantonale Regelungen können weitere Unterteilungen vorsehen.

Leerstand

Bezieht sich auf bezugsbereite, aber derzeit ungenutzte oder unvermietete Wohnungen und Gewerberäume. Wird in Statistiken zur Marktlage und Angebotsentwicklung verwendet.

Leerwohnungsziffer

Kennzahl, die das Verhältnis leerstehender Wohnungen zum Gesamtwohnungsbestand angibt. Sie dient als Indikator für Wohnungsmarkttrends und Leerstandsraten.

Lex Friedrich

Bundesgesetz, das den Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland regelt. Es bezweckt die Kontrolle und Einschränkung des Grundstückerwerbs durch ausländische natürliche oder juristische Personen in der Schweiz.

Liebhaberwert

Ein zusätzlicher Wert, den Käufer bereit sind zu zahlen, weil sie ein besonderes Interesse oder eine emotionale Bindung an eine Immobilie haben. Dieser Wert ist subjektiv und lässt sich in der Schätzung nicht objektiv erfassen.

Liegenschaft

Rechtlich ein im Grundbuch eingetragenes, unbewegliches Gut – bebaut oder unbebaut. Der Begriff wird synonym mit „Immobilie“ verwendet.

Liegenschaftsaufwand

Bezeichnet die Gesamtheit aller Kosten, die für den Betrieb und Unterhalt einer Immobilie anfallen – z. B. Zinsen, Betriebskosten, Unterhalt, Verwaltung.

Liegenschaftskosten

Setzen sich aus allen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung anfallenden Aufwänden zusammen, inkl. Steuern, Abschreibungen und Kapitalkosten.

Liegenschaftssteuer

Eine vom Eigentümer jährlich auf Grundlage des Verkehrswerts zu entrichtende Steuer. Sie wird in einzelnen Kantonen zusätzlich zur Vermögenssteuer erhoben, existiert jedoch nicht flächendeckend in der Schweiz.

Liquidationswert

Der voraussichtlich erzielbare Verkaufserlös einer Immobilie bei zeitnaher Verwertung – z. B. in einem Notverkauf oder einer Zwangsversteigerung. Er liegt in der Regel unter dem Marktwert und dient oft als Sicherungswert für Banken.

Machbarkeitsstudie

Eine Machbarkeitsstudie prüft die Realisierbarkeit eines Immobilienprojekts aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Sie dient als Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Weiterverfolgung eines Projekts und basiert typischerweise auf fünf Analysen: Standort, Markt, Wettbewerb, Bedürfnisse von Nutzern und Investoren sowie Wirtschaftlichkeit.

Maisonette-Wohnung

Wohnform auf zwei miteinander verbundenen Ebenen innerhalb derselben Wohnung. Wird auch als Duplex bezeichnet und verbindet den Charakter eines Einfamilienhauses mit dem Komfort einer Wohnung.

Makrolage

Bezeichnet die übergeordnete Lage einer Liegenschaft – z. B. im Hinblick auf Region, Stadt oder Anbindung an Infrastruktur und Arbeitsmärkte

Mansardendach

Ein abgewandeltes Satteldach, bei dem die Dachflächen in zwei unterschiedlich geneigte Bereiche unterteilt sind. Der untere Teil ist steiler und schafft mehr nutzbaren Raum unter dem Dach.

Marktmiete

Ein Mietzins, der sich durch Angebot und Nachfrage im freien Markt bildet. Die Marktmiete kann über oder unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und wird oft bei Neuvermietungen angesetzt.

Marktwert

Der Preis, der unter normalen Marktbedingungen im Rahmen eines strukturierten Verkaufsprozesses voraussichtlich erzielt werden kann. Auch bekannt als "Open Market Value".

Mehrfamilienhaus

Ein Gebäude mit mehreren eigenständigen Wohneinheiten, die zur Miete oder als Stockwerkeigentum genutzt werden können. MFH sind eine typische Form von Renditeobjekten.

Mehrwertabgabe

Eine Abgabe, die auf Wertzuwächse von Grundstücken erhoben wird, die durch raumplanerische Massnahmen (z. B. Einzonung) entstehen. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Rückzonungen und weiteren planerischen Massnahmen. Der Mindestabgabesatz beträgt in der Regel 20%.

Mehrwertsteuer

Der Verkauf oder die Vermietung von Wohnimmobilien ist in der Regel von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ausnahmen gelten z. B. bei gewerblichen Mietverhältnissen oder beim Verkauf eines Neubaus vor dessen Fertigstellung. Eine freiwillige Steuerpflicht kann zu Vorsteuerabzugsrechten führen.

Metropolitan-Region

Bezeichnet den funktionalen Raum einer Grossstadt inklusive ihrer Agglomeration. Hier konzentrieren sich wirtschaftliche, politische und kulturelle Aktivitäten.

Miete

Vertrag über die zeitlich begrenzte Überlassung einer Sache gegen Entgelt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (Art. 253 ff. OR) und der Mietverordnung (VMWG).

Mietertrag

Einnahmen aus der Vermietung einer Liegenschaft, exklusive Nebenkosten. Der Nettomietertrag ergibt sich nach Abzug der nicht überwälzbaren Bewirtschaftungskosten.

Mietkaution / Mietzinsdepot

Sicherheitsleistung des Mieters zur Deckung allfälliger Mietausstände oder Schäden. Sie darf bei Wohnnutzung maximal drei Monatsmieten betragen und ist auf einem Sperrkonto zu hinterlegen. Alternativ kann eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden.

Mietzins

Das vertraglich vereinbarte Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Nutzung der Mietsache schuldet. Es kann als Netto- oder Bruttomiete vereinbart sein.

Mietzinsdepot

Sperrkonto für die hinterlegte Mietkaution. Das Depot darf maximal drei Monatsmieten betragen und wird nach Vertragsende freigegeben, sofern keine Ansprüche geltend gemacht werden. Eine schriftliche Freigabe des Vermieters ist Voraussetzung für die Rückzahlung.

Mikrolage

Das direkte Umfeld einer Liegenschaft, z. B. Nachbarschaft, Erreichbarkeit von ÖV, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Lärmemissionen.

Minergie

Ein Schweizer Baustandard für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Er garantiert hohe Energieeffizienz und Komfort durch dichte Gebäudehüllen und kontrollierte Lüftung.

Mobilie

Bewegliche Gegenstände im Gegensatz zu Immobilien. Dazu zählen Möbel, Hausrat oder technische Einrichtungen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

MuKEn

Abkürzung für "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich". Diese regeln den energetischen Standard von Gebäuden und fördern die einheitliche Umsetzung energiepolitischer Ziele in den Kantonen.

Nebenkosten

Kosten, die zusätzlich zur Miete anfallen, z. B. für Heizung, Wasser, Hauswartung. Sie sind nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart (Art. 257a OR).

Nebennutzfläche (NNF)

Gemäss SIA 416 umfasst die NNF Räume wie Keller, Estriche, Waschküchen oder Abstellräume. Sie ergänzt die Hauptnutzfläche zur gesamten Nutzfläche.

Nettoertrag

Ergebnis nach Abzug aller mit der Nutzung verbundenen Kosten (z. B. Bewirtschaftung, Unterhalt) vom Bruttoertrag.

Nettogeschossfläche (NGF)

Teil der Geschossfläche, die zwischen tragenden oder nicht tragenden Bauteilen liegt. Sie unterteilt sich in Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche (SIA 416).

Nettomiete

Der Mietzins ohne Nebenkosten. Die Nebenkosten werden separat ausgewiesen und verrechnet.

Nettorendite

Zeigt den tatsächlichen Ertrag aus einer Liegenschaft im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Gemäss neuer Rechtsprechung (BGer 2020) darf sie den Referenzzinssatz um 2 % übersteigen, wenn dieser unter 2 % liegt. Formel: Nettorendite = Nettomietertrag × 100 ÷ Verkehrswert

Neuwert

Kosten, die für den Wiederaufbau eines Gebäudes im Neuzustand anfallen würden. Dient u. a. als Grundlage für Versicherungen.

Nicht fossile Heizung

Heizsysteme, die erneuerbare Energiequellen wie Holz, Fernwärme, Solarthermie oder Wärmepumpen nutzen. Sie gelten als klimafreundlich und CO₂-arm.

Nutzfläche (NF)

Gemäss SIA 416 ist die NF Teil der Nettogeschossfläche. Sie setzt sich aus Hauptnutzfläche (z. B. Wohnräume) und Nebennutzfläche (z. B. Keller) zusammen.

Nutzniessung

Ein dingliches Recht, das einer Person erlaubt, eine fremde Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.

Nutzungsdauer

Der Zeitraum, während dem eine bauliche Anlage oder technische Einrichtung wirtschaftlich genutzt werden kann.

Objektmanagement

Umfasst Planung, Steuerung und Überwachung eines Objekts über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Entwicklung über den Betrieb bis zur Verwertung.

Orts- und Quartierüblichkeit (O&Q)

Ein gesetzliches Kriterium zur Überprüfung der Angemessenheit von Mietzinsen. Massgeblich sind vergleichbare Wohnungen hinsichtlich Lage, Zustand, Ausstattung und Baujahr.

Outsourcing

Auslagerung bestimmter Dienstleistungen (z. B. Hauswartung, Reinigung oder Buchhaltung) an externe Unternehmen zur Effizienzsteigerung.

Pacht

Vertrag, durch den eine nutzbare Sache zur wirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt überlassen wird. Im Gegensatz zur Miete darf der Pächter den Ertrag behalten.

Parzelle

Eine klar abgegrenzte Landfläche mit eigener Grundbuchnummer. Sie stellt die rechtliche Einheit eines Grundstücks dar.

Passivhaus

Ein Passivhaus ist ein Gebäudestandard mit extrem niedrigem Energieverbrauch. Durch konsequente Wärmedämmung, kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung und optimale Gebäudeausrichtung wird auf herkömmliche Heizsysteme weitgehend verzichtet. Das Passivhaus steht für maximalen Wohnkomfort bei minimalem Energieaufwand und ist ein Vorreiter nachhaltigen Bauens.

Perimeterbeitrag

Kostenbeteiligung der Grundeigentümer an öffentlichen Erschliessungen (z. B. Strasse, Kanalisation), wenn dadurch eine Wertsteigerung ihres Grundstücks erfolgt.

Photovoltaik

Technologie zur direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen. Photovoltaikanlagen können auf Dächern oder Freiflächen installiert werden.

Portfolio

Gesamtheit aller Immobilien, die eine Person oder ein Unternehmen besitzt oder verwaltet.

Positionierung

Marketingstrategie zur gezielten Hervorhebung der Stärken einer Immobilie, um sich gegenüber Konkurrenzobjekten zu differenzieren.

Promotor

Eine Person oder Organisation, die ein Bauprojekt initiiert, finanziert und vorantreibt – jedoch nicht die Absicht hat, die Immobilie langfristig zu behalten.

Pultdach

Ein geneigtes Dach mit nur einer schrägen Fläche. Die Neigung beträgt typischerweise mehr als 10°. Bei geringerer Neigung spricht man von einem Flachdach.

Quartier

Ein definierter Teil eines Stadt- oder Dorfgebiets mit eigenen strukturellen, sozialen und geografischen Merkmalen.

Rahmenmietvertrag

Ein zwischen Mieter- und Vermieterverbänden ausgehandelter Mustervertrag, der vom Bund für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er regelt die wichtigsten Vertragsbedingungen im Mietwesen und dient als Orientierungshilfe.

Raumplanung

Die Raumplanung in der Schweiz steuert die Nutzung des Raumes zur Erreichung politischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele. Sie wird von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam getragen und umfasst unter anderem die Steuerung von Siedlungen, Verkehr, Infrastrukturen, Natur- und Landschaftsschutz. Ziel ist eine koordinierte, nachhaltige Entwicklung des Lebensraums.

Raumplanungsregionen

Kooperative Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden einer Region zur überkommunalen Koordination der Raumplanung. Diese Regionen agieren als Bindeglied zwischen den lokalen Gemeinden und dem Kanton.

Real Estate

Englische Bezeichnung für Immobilie.

Realwert

Summe aus dem Zeitwert eines Gebäudes, den Bau- und Nebenkosten sowie dem Landwert. Er dient oft als Grundlage für Versicherungs- oder Schätzwerte.

Referenzzinssatz

Seit 2008 massgeblicher Zinssatz für Mietzinsanpassungen. Er basiert auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken und wird vom Bund vierteljährlich aktualisiert und auf den nächsten Viertelprozentwert gerundet.

Relativer Landwert

Ein Landwert, der in Bezug zur baulichen Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks steht. Grundlage für die Berechnung ist meist eine Überbauungsstudie, die das Entwicklungspotenzial aufzeigt.

Rendite

Bezeichnet den Ertrag einer Investition in Relation zum eingesetzten Kapital. Bei Immobilien errechnet sich die Rendite häufig aus dem Verhältnis von Ertrag und Marktwert.

Renditeliegenschaften

Liegenschaften, die dem Zweck der Ertragserzielung durch Vermietung dienen. Dazu zählen Wohn-, Geschäfts- oder gemischte Nutzbauten sowie Hotels oder Spezialnutzungen wie Tankstellen.

Renovation

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands eines Gebäudes durch Behebung altersoder witterungsbedingter Mängel. Im Gegensatz zur Sanierung sind die Massnahmen meist kleiner im Umfang.

Reservezone

Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung, auf die vorübergehend die Regeln der Landwirtschaftszone angewendet werden. Die Reservezone dient häufig zur Verhinderung von Auszonungen, bei denen Entschädigungen fällig würden.

Reugeld (Art. 158 OR)

Dieses stellt eine bei Vertragsabschluss geleistete Zahlung dar, mit der sich beide Parteien das Recht sichern, ohne Angabe eines besonderen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Das Reugeld wird also als Gegenleistung für das Recht zur Vertragsauflösung im Sinne einer Rücktrittsoption verstanden. Wird vom Vertrag zurückgetreten, behält die empfangende Partei entweder das Reugeld (wenn der Schuldner zurücktritt) oder zahlt den doppelten Betrag zurück (wenn der Gläubiger zurücktritt). Kommt der Vertrag jedoch ordnungsgemäss zustande und wird erfüllt, so wird das Reugeld auf die Hauptleistung angerechnet. Das Reugeld ist nicht mit dem Haftgeld zu verwechseln, obwohl es im Gesetz oft gemeinsam erwähnt wird. Es dient nicht der Absicherung gegen Vertragsbruch, sondern der freiwilligen Auflösung des Vertrags unter vorab festgelegten Bedingungen. Wichtige rechtliche Hinweise: • Die Vereinbarung eines Reugelds unterliegt den Formvorschriften des Hauptgeschäfts. Bei Grundstückkaufverträgen beispielsweise ist die öffentliche Beurkundung notwendig (Art. 216 OR).• Im Unterschied zur Konventionalstrafe, welche bei Nichterfüllung des Vertrags zur Anwendung kommt, wird das Reugeld unabhängig von einer Pflichtverletzung geschuldet – rein aufgrund des einseitigen Rücktrittsrechts. • Das Reugeld entfaltet eine erleichternde Wirkung auf die Vertragsauflösung, weshalb es typischerweise bei Verträgen mit unklaren Rahmenbedingungen oder hohem Verhandlungsrisiko zur Anwendung kommt. Die gesetzliche Vermutung gemäss Art. 158 OR ist, dass es sich bei einer bei Vertragsabschluss geleisteten Zahlung um ein Reugeld handelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Richtplan

Ein Instrument der Raumplanung auf kantonaler oder kommunaler Ebene, das die langfristige Entwicklung in Bereichen wie Siedlung, Verkehr oder Umwelt koordiniert. Er hat strategischen Charakter und bindet Behörden.

Risikoprämie

Ein Zuschlag im Mietpreis, der Risiken wie Leerstände, Mietzinsausfälle oder unvorhergesehene Kosten absichert.

Rückgabe der Mietsache (Zeitpunkt)

Die Mietsache ist spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses während der üblichen Geschäftszeit zurückzugeben (Art. 79 OR). Bei Verspätung kann eine gerichtliche Ausweisung erfolgen.

Rückkaufrecht

Vertraglich vereinbartes Recht, eine veräusserte Immobilie zu einem festgelegten Preis und Zeitpunkt wieder zurückzukaufen.

Rückwärtsrechnung

Eine Methode zur Ermittlung des maximal bezahlbaren Landwerts. Dabei werden mögliche Verkaufserlöse eines Projekts berechnet, von denen die Anlagekosten abgezogen werden. Die Differenz ergibt den investierbaren Landwert inkl. Risikozuschlag.

Rückzonung

Die Umwandlung von Bauland in Landwirtschaftsland. Wird das Grundstück nicht innerhalb von 15 Jahren benötigt oder erschlossen, kann die Rückzonung erfolgen. Damit verbunden ist meist eine Entschädigungspflicht an den Eigentümer (Auszonung).

Sägedach

Eine Dachform aus aneinandergereihten Pultdächern, meist bei Industriehallen verwendet. Sie ermöglicht eine gleichmässige Lichtverteilung über Nordlichter. Auch bekannt als Sheddach.

Sanierung

Umfassende bauliche Erneuerung zur Verbesserung der Gebäudesubstanz. Ziel ist der Werterhalt oder die Wertsteigerung der Immobilie unter Einbezug energetischer, technischer oder funktionaler Aspekte.

Satteldach

Zwei geneigte Dachflächen treffen an der höchsten Stelle zusammen. Die häufigste Dachform bei Einfamilienhäusern. Wird auch Giebeldach genannt.

Schadenersatz (Art. 41 ff. OR, Art. 97 OR)

Finanzielle Kompensation für den entstandenen Schaden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung. Voraussetzung ist meist ein Verschulden.

Bewertung einer Immobilie zur Bestimmung des Markt- oder Verkehrswerts. Sie berücksichtigt Lage, Bauqualität, Zustand, Nutzung und Marktsituation.

Schemakonzept

Ein Grobkonzept, das die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks aufzeigt. Es basiert auf bau- und planungsrechtlichen Vorgaben sowie topografischen Gegebenheiten. Es bildet die Grundlage für Kosten- und Ertragsschätzungen.

Schlichtungsbehörde

Eine paritätisch zusammengesetzte Stelle mit Vertretern von Mietern und Vermietern zur Beilegung mietrechtlicher Streitigkeiten vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Schutzzone

Gebiete mit besonderem Natur-, Kultur- oder Landschaftsschutz. Bauten oder Nutzungen sind dort stark eingeschränkt oder verboten. Sie dienen dem Erhalt ökologisch oder historisch bedeutender Flächen.

Sheddach

Industriebauten mit Pultdachmodulen in Reihe, bei denen der Lichteinfall von Norden erfolgt. Auch als Sägedach bekannt.

SiNa (Sicherheitsnachweis Elektro)

In der Schweiz schreibt die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vor, dass sämtliche elektrischen Installationen regelmässig kontrolliert werden müssen. Ziel dieser sogenannten Sicherheitsnachweis-Kontrolle (SiNa) ist es, frühzeitig Mängel zu erkennen, um die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten. Wer ist verantwortlich? Die Verantwortung für die Durchführung und Fristeinhaltung liegt ausschliesslich beim Eigentümer – nicht beim Installateur oder Kontrollorgan. Auch beim Eigentümerwechsel oder Umbau bleibt diese Pflicht bestehen. Wann ist die Kontrolle fällig? Je nach Art und Nutzung einer Liegenschaft gelten Kontrollintervalle von 1, 5, 10 oder 20 Jahren. Bei Handänderungen muss bei Anlagen mit 10- oder 20-Jahres-Intervall zusätzlich eine Kontrolle erfolgen, sofern die letzte mehr als fünf Jahre zurückliegt. Ablauf und Fristen:Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist fordert die Netzbetreiberin den Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen. Dieser ist innerhalb der Frist – in der Regel ein Jahr ab Aufforderung – durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle zu erbringen. Wichtig: Die Kontrolle muss durch eine vom ESTI zugelassene Fachperson erfolgen, die weder an Planung noch an der Installation beteiligt war. Ebenso darf ein Mängelbehebender die Kontrolle nicht selbst durchführen. Was passiert bei Verzug? Wird der Sicherheitsnachweis nicht fristgerecht eingereicht, kann das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) Zwangsmassnahmen ergreifen. Eine Fristerstreckung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei geplanten Sanierungen mit nachgewiesener Bewilligung. Fazit: Die periodische Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der nachhaltigen Sicherheit. Eigentümer tun gut daran, frühzeitig ein qualifiziertes Kontrollorgan zu beauftragen – zum Schutz der Immobilie und zur Einhaltung der Vorschriften.

Siedlungsentwicklung

Planung und Steuerung der räumlichen Entwicklung von Wohn- und Arbeitsräumen unter Berücksichtigung von Infrastruktur, Umwelt und Lebensqualität.

Smart Building

Ein Gebäude, das durch digitale Technologien Energieflüsse, Sicherheit und Komfort effizient steuert. Typische Systeme sind intelligente Heizungen, Beleuchtung oder Zugangssysteme.

Solarthermie

Technologie zur Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von Warmwasser oder Heizwärme. Sie kann andere Heizsysteme ergänzen und den Energieverbrauch senken.

Sondernutzungsrecht

Ein ausschliessliches Nutzungsrecht eines Stockwerkeigentümers an gemeinschaftlichen Teilen, z. B. Garten oder Parkplatz. Es ist im Begründungsakt festgehalten.

Spatenstich

Symbolischer Baubeginn eines Bauprojekts, oft im Rahmen eines offiziellen Anlasses mit Projektbeteiligten und Medien.

Sperrfrist

Vertraglich oder gesetzlich verankerte Frist, innerhalb derer eine Liegenschaft nicht weiterverkauft oder veräussert werden darf.

Staffelmiete

Vertraglich vereinbarte, stufenweise Erhöhung des Mietzinses um festgelegte Beträge. Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von drei Jahren aufweisen (Art. 269c OR).

Standortfaktoren

Einflüsse auf die Attraktivität einer Lage. Harte Faktoren sind messbar (z. B. Steuersatz, Verkehrsanbindung), weiche Faktoren subjektiv (z. B. Wohnqualität, Image).

Steuerfuss

Masszahl, mit der die einfache Staatssteuer multipliziert wird, um die Höhe der effektiven Gemeindesteuer zu berechnen. Der Steuerfuss variiert je nach Gemeinde.

Steuerwert

Der steuerlich festgelegte Wert einer Immobilie, der zur Ermittlung der Vermögenssteuer dient. Er kann je nach Kanton stark vom Marktwert abweichen.

Stockwerkeigentum

Miteigentum an einer Liegenschaft mit exklusivem Nutzungs- und Gestaltungsrecht an bestimmten Gebäudeteilen (z. B. Wohnung, Keller). Es ist im Grundbuch eingetragen.

Submission

Die Submission ist das Verfahren zur formellen Vergabe von Bauaufträgen an Unternehmer. Sie erfolgt auf Basis eines detaillierten Leistungsverzeichnisses und ermöglicht durch den Wettbewerb die Wahl des wirtschaftlich oder qualitativ besten Angebots. Im öffentlichen Bauwesen ist die Submission gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht.

Tiefbau

Teilbereich des Bauwesens, der sich mit unterirdischen oder erdnahen Bauten wie Strassen, Leitungen oder Tunnels befasst.

Tiny Houses

Kleine, oft mobile Häuser mit einer Wohnfläche von maximal 45 m². Sie stehen für minimalistisches Wohnen und Nachhaltigkeit, sind aber in der Schweiz baurechtlich schwer umsetzbar.

Tonnendach

Gewölbte Dachform in der Art eines liegenden Halbzylinders. Sie ist stärker gewölbt als ein Bogendach und bietet ein markantes Erscheinungsbild.

Tragbarkeit

Verhältnis zwischen Einkommen und den laufenden Wohnkosten (Zins, Unterhalt, Amortisation). Die Tragbarkeit sollte bei Eigenheimen maximal 33 % betragen.

Überbauungsstudie

Siehe Schemakonzept. Eine Vorstudie zur Feststellung des Entwicklungspotenzials eines Grundstücks. Sie dient als Grundlage für Investitionsentscheidungen und die Rückwärtsrechnung.

Überbauungsziffer

Kennzahl, die angibt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Sie regelt die maximale Fläche von Gebäuden im Verhältnis zum Grundstück.

Umbau

Veränderung oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zur Anpassung an neue Nutzungsbedürfnisse oder zur Modernisierung. Umbauten können auch Sanierungselemente beinhalten.

Umsatzmiete

Mietzinsmodell, bei dem sich die Miete an den erzielten Umsätzen des Mieters orientiert – häufig in der Gastronomie oder im Einzelhandel angewendet.

Umzonung

Planungsrechtliche Änderung der zulässigen Nutzung eines Grundstücks. Zum Beispiel von einer Landwirtschaftszone in eine Bauzone oder von einer Industrie- in eine Wohnzone.

Unterhalt

Alle Massnahmen zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit und des Werts einer Immobilie. Er umfasst Wartung, Reparaturen und kleinere Instandsetzungen.

Unterhaltskosten

UnterhaltskostenAufwendungen zur Erhaltung einer Liegenschaft im bestehenden Zustand. Sie können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht wertvermehrend sind.

Untermiete

Siehe Schemakonzept. Eine Vorstudie zur Feststellung des Entwicklungspotenzials eines Grundstücks. Sie dient als Grundlage für Investitionsentscheidungen und die Rückwärtsrechnung.Die (Teil-)Weitervermietung einer Mietsache durch den Hauptmieter an eine Drittperson. Sie bedarf der Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR).

Überbauungsplan

Der Überbauungsplan ist ein planerisches Instrument auf kommunaler Ebene, das verbindlich regelt, wie ein bestimmtes Grundstück oder Areal bebaut und erschlossen werden darf. Er konkretisiert die Vorgaben des Zonenplans, legt Baugrenzen, Gebäudetypen, Nutzungen sowie Erschliessung und Freiräume fest. Der Überbauungsplan ist rechtlich verbindlich und schafft Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.Der Überbauungsplan ist ein planerisches Instrument auf kommunaler Ebene, das verbindlich regelt, wie ein bestimmtes Grundstück oder Areal bebaut und erschlossen werden darf. Er konkretisiert die Vorgaben des Zonenplans, legt Baugrenzen, Gebäudetypen, Nutzungen sowie Erschliessung und Freiräume fest. Der Überbauungsplan ist rechtlich verbindlich und schafft Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.

Verdichtung

Diese bezeichnet das Planungsprinzip, durch gezielte bauliche Massnahmen wie höhere Gebäude, geringere Abstände oder intensivere Nutzung bestehender Flächen mehr Wohnraum auf demselben Areal zu schaffen. Ziel ist eine effizientere Bodennutzung. Sie kann Vorteile wie kürzere Wege und bessere Infrastruktur mit sich bringen, birgt aber auch Herausforderungen wie Lärm oder Verkehrsbelastung.

Vergleichswertmethode

Eine Bewertungsmethode, bei der Immobilien anhand von effektiven Transaktionsdaten ähnlicher Objekte verglichen werden. Sie wird insbesondere bei der Bewertung von Stockwerkeigentum oder Bauland eingesetzt und beruht auf marktbasierten Referenzwerten.

Verkaufspreis

Der Preis, zu dem eine Immobilie notariell beurkundet verkauft wird. Nebenkosten wie Notariatsgebühren, Grundbucheintrag oder Vermittlungsprovisionen sind darin in der Regel nicht enthalten.

Verkehrsfläche

Gemäss SIA 416 jener Teil der Nettogeschossfläche, der ausschliesslich der Erschliessung dient – etwa Korridore, Treppenhäuser oder Liftanlagen. Sie wird in vielen Bauzonen bei der Ausnützungsrechnung mitberücksichtigt.

Verkehrswert

Bezeichnet den geschätzten Marktwert einer Immobilie unter normalen Marktbedingungen. Der Begriff ist gleichbedeutend mit dem Marktwert.

Vermietbare Fläche

Fläche innerhalb eines Gebäudes, die real vermietet werden kann. Sie ergibt sich aus der Bruttogeschossfläche abzüglich Konstruktionsflächen und allgemeinen Erschliessungsflächen.

Vermögenssteuer

Eine kantonale Steuer auf das Reinvermögen, einschliesslich Liegenschaften, abzüglich Schulden. Die Berechnung basiert meist auf dem Steuerwert der Liegenschaft.

Versicherungswert

Der Neuwert eines Gebäudes ohne Berücksichtigung von Land oder Aussenanlagen. Er dient als Grundlage für die Versicherungssumme bei Gebäudeschäden und ist auch Basis für die Steuerwertberechnung.

Visualisierung

Rechnergestützte Darstellung geplanter Bauten oder Innenräume. Sie vermittelt einen realitätsnahen Eindruck und wird zur Verkaufsförderung oder zur Projektvorstellung eingesetzt.

VMWG

Abkürzung für die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Sie konkretisiert das Mietrecht im Obligationenrecht.

Vorkaufsrecht

Recht einer bestimmten Person, beim Verkauf einer Liegenschaft vorrangig als Käufer aufzutreten. Es muss im Grundbuch eingetragen sein, um rechtlich durchsetzbar zu sein.

Vorprojekt

Der Überbauungsplan ist ein planerisches Instrument auf kommunaler Ebene, das verbindlich regelt, wie ein bestimmtes Grundstück oder Areal bebaut und erschlossen werden darf. Er konkretisiert die Vorgaben des Zonenplans, legt Baugrenzen, Gebäudetypen, Nutzungen sowie Erschliessung und Freiräume fest. Der Überbauungsplan ist rechtlich verbindlich und schafft Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.Der Überbauungsplan ist ein planerisches Instrument auf kommunaler Ebene, das verbindlich regelt, wie ein bestimmtes Grundstück oder Areal bebaut und erschlossen werden darf. Er konkretisiert die Vorgaben des Zonenplans, legt Baugrenzen, Gebäudetypen, Nutzungen sowie Erschliessung und Freiräume fest. Der Überbauungsplan ist rechtlich verbindlich und schafft Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.

Walmdach

Dachform mit vier geneigten Dachflächen, bei der die Stirnseiten (Giebelseiten) ebenfalls abgeschrägt sind. Sie bietet besseren Witterungsschutz und ist windstabil.

Wärmeerzeuger

Dachform mit vier geneigten Dachflächen, bei der die Stirnseiten (Giebelseiten) ebenfalls abgeschrägt sind. Sie bietet besseren Witterungsschutz und ist windstabil.Technische Anlagen zur Gewinnung von Heizenergie und Warmwasser. Man unterscheidet zwischen fossilen (Öl, Gas) und erneuerbaren (Holz, Solar, Wärmepumpe) Wärmeerzeugern.

Wärmepumpe

Ein Heizsystem, das Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Erdreich nutzt und mit Strom betrieben wird. Wärmepumpen sind energieeffizient und besonders in Kombination mit Photovoltaikanlagen wirtschaftlich.

Werkvertrag

Der Werkvertrag ist ein zentraler Vertragstyp im schweizerischen Obligationenrecht (Art. 363 ff. OR) und bildet die rechtliche Grundlage für die Erstellung eines Bauwerks oder einer Bauleistung durch ein ausführendes Unternehmen im Auftrag der Bauherrschaft. Im Unterschied zum einfachen Auftrag verpflichtet sich der Unternehmer beim Werkvertrag zur Erstellung eines konkreten und überprüfbaren Erfolgs – z. B. eines Gebäudes oder eines Bauteils – gegen Entgelt. Die Bauherrschaft übernimmt im Gegenzug die Pflicht zur Abnahme des vertragsgemäss erstellten Werks sowie zur Bezahlung des vereinbarten Werklohns.

Inhalte und Bedeutung: Ein professionell ausgearbeiteter Werkvertrag regelt insbesondere:
• Art und Umfang der auszuführenden Bauleistungen•Vergütung (Werklohn, Zahlungsmodalitäten, Teuerungsausgleich)
• Termine und Fristen (Ausführungsbeginn, Zwischenfristen, Fertigstellung)
• Qualitätsanforderungen sowie Normen und Standards (z. B. nach SIA)
• Abnahmeverfahren und Mängelrügen
• Haftungsfragen, insbesondere Gewährleistungspflichten und Garantiefristen

In der Praxis wird bei komplexen Bauprojekten vielfach auf SIA-Formularverträge (z. B. SIA 118) zurückgegriffen, welche bewährte und anerkannte Branchenstandards abbilden.

Ein klar formulierter Werkvertrag trägt massgeblich dazu bei, Missverständnisse, Bauverzögerungen oder juristische Streitigkeiten zu vermeiden und schafft die Grundlage für eine rechtssichere, transparente und partnerschaftliche Projektrealisierung.

Wertquote

Der rechnerische Anteil eines Stockwerkeigentümers am Gesamtwert der Liegenschaft. Sie bestimmt Beteiligungen an Kosten, Rechten und Pflichten der Gemeinschaft.

Wertvermehrung

Massnahmen, die über den reinen Werterhalt hinausgehen und den Standard erhöhen, z. B. energetische Verbesserungen, grössere Wohnflächen oder hochwertiger Innenausbau. Sie sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Wirtschaftlichkeitsrechnung

Analyse der Rentabilität eines Projekts durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für Investitionen.

Wohndichte

Gibt an, wie viele Personen auf einer bestimmten Wohnfläche leben. Sie wird zur Beurteilung von Siedlungsstrukturen und Raumplanung verwendet.

Wohneigentumsförderung

Massnahmen zur Unterstützung von Personen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie ist in der Bundesverfassung verankert.

Wohneigentumsquote

Anteil der bewohnten Liegenschaften, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, im Verhältnis zum gesamten Wohnungsbestand.

Wohnfläche

Umfasst alle beheizten und dauernd nutzbaren Innenflächen einer Wohnung. Nicht einbezogen werden Keller, Estrich, Balkone oder Garagen, ausser sie sind ganzjährig bewohnbar.

Wohnrecht

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine bestimmte Wohnung oder Liegenschaft (oft lebenslang) zu bewohnen. Es handelt sich um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

Wohnzone

Gebiet, das gemäss Zonenplan primär der Wohnnutzung vorbehalten ist. In der Schweiz unterscheidet man unter anderem zwischen W1 (1 Geschoss), W2 (2 Geschosse) und W3 (3 Geschosse). Nutzungsintensität ist über die Ausnützungsziffer geregelt.

Zeitwert

Der Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Er ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der altersbedingten Wertminderung.

Zeltdach

Dachform mit vier symmetrisch geneigten Flächen, die an einem gemeinsamen Punkt zusammenlaufen. Häufig bei quadratischen Gebäuden anzutreffen.

Zersiedelung

Unkontrollierte Ausweitung der Siedlungsfläche auf vormals unbebaute Flächen. Führt zu hohem Flächenverbrauch und erhöhter Infrastrukturbelastung.

Zimmer

Als ganze Zimmer zählen Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer. Küchen, Bäder oder Flure gelten nicht als Zimmer. Halbzimmer sind kleiner als ein übliches Zimmer, aber gut nutzbare Flächen mit Licht und Belüftung.

Zinsstufenhypothek

Hypothek mit festgelegter Laufzeit, bei der die Zinsen gestaffelt und gemäss einem vereinbarten Plan angepasst werden.

Zonenplan

Grafische Darstellung der Zoneneinteilung einer Gemeinde. Er zeigt, welche Flächen als Bau-, Landwirtschafts- oder Schutzzonen gelten. Zusammen mit der Bau- und Zonenordnung (BZO) bestimmt er die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks.

Zuwanderungssaldo

Die Differenz zwischen Zu- und Wegzügen in einem bestimmten geografischen Gebiet während eines bestimmten Zeitraums.

Zweitwohnung

Wohnung, die nicht dauerhaft genutzt wird und weder beruflichen noch touristischen Zwecken dient. Sie unterliegt speziellen gesetzlichen Regelungen.

Zweitwohnungsgesetz

Bundesgesetz zur Begrenzung des Baus neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit über 20 % Zweitwohnungsanteil. Es wurde 2016 in Kraft gesetzt als Folge einer Volksinitiative.

Zwischennutzung

Dachform mit vier geneigten Dachflächen, bei der die Stirnseiten (Giebelseiten) ebenfalls abgeschrägt sind. Sie bietet besseren Witterungsschutz und ist windstabil.